Abfallwirtschaft

Ab 100 Beschäftigten oder aber wenn regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, ist ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen und der Behörde schriftlich zu melden – so das AWG17.
Gerne übernehmen wir diese Funktion und organisieren eine sinnvolle Abfallwirtschaft Ihres Unternehmens.

17AWG = Abfallwirtschaftsgesetz
Ab 10 Beschäftigten ist die Erstellung eines AWK18s vorgeschrieben. In der Regel verlangt die Gewerbebehörde im Zuge jeder gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung ein AWK.
Das AWK18 muss jährlich angepasst werden und sollte ein „Nachschlagewerk“ sein, in dem die gesamte Abfallwirtschaft des Unternehmens abgebildet ist und somit wertvolle Informationen liefert.
Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung eines AWK18 nach den Vorgaben des AWG17 und führen die jährliche Aktualisierung durch.

17AWG = Abfallwirtschaftsgesetz
18AWK = Abfallwirtschaftkonzept
Im Zuge der Erstellung eines AWK18s wird erhoben, wie sich die Stoffströme verhalten. So ist es möglich, zu erkennen, wo Einsparungspotenzial oder eine Mehrfachnutzung von Ressourcen liegen.
Die Stoffströme sowie der Input/Output werden grafisch dargestellt, um unter anderem auch Bewusstseinsbildung zu erreichen.

18AWK = Abfallwirtschaftkonzept
Anhand der geltenden Vorschriften werden die gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle sowie die Altstoffe eindeutig identifiziert, sodass es bei der Deklarierung und weiteren Entsorgung zu keinen Verwechslungen kommen kann.
Nicht alle als gefährlich angenommenen Abfälle haben auch tatsächlich die im AWG17 definierten gefährlichen Eigenschaften. Durch ein sogenanntes „Ausstufungsverfahren“ ist es möglich, bestimmte Abfälle aus dem Begleitscheinwesen herauszunehmen und in der Regel einer kostengünstigeren Entsorgung zuzuführen.
Gerne prüfen wir diese Möglichkeiten und beraten sich bei der Durchführung im Ausstufungsprozess oder führen in Ihrem Auftrag dieses Verfahren durch.

17AWG = Abfallwirtschaftsgesetz
Gerne überprüfen wir, inwieweit im Unternehmen die Anforderungen des AWG19 umgesetzt sind, wo Handlungsbedarf besteht und wie die Organisation sinnvoll aufgebaut werden kann.

19AWG = Abfallwirtschaftsgesetzes