Sicherheitstechnik
Das ASchG10 schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sogenannte Präventivdienste bestellen müssen. Dies sind Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner und zB Arbeitspsychologen.
Die Betreuung mehrerer Unternehmen aus verschiedenen Branchen stellt für das Unternehmen einen Mehrwert dar, da aufgrund einer breiten Erfahrung die rechtlichen Anforderungen wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Gerne übernehmen wird die Übertragung dieser Funktion und führen die Meldung an die zuständige Behörde durch.
Die Betreuung mehrerer Unternehmen aus verschiedenen Branchen stellt für das Unternehmen einen Mehrwert dar, da aufgrund einer breiten Erfahrung die rechtlichen Anforderungen wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Gerne übernehmen wird die Übertragung dieser Funktion und führen die Meldung an die zuständige Behörde durch.
10AAV = Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung
Die MSV11 verlangt, dass Maschinen und Anlagen so ausgeführt sein müssen, dass von ihnen bzw durch deren Verwendung keine Gefahren oder Belastungen für die Beschäftigten Personen ausgehen können.
Nach dem Umbau von Maschinen oder infolge von Maschinenverkettungen ist die erneute Prüfung der EG-Konformität erforderlich.
Nach dem Umbau von Maschinen oder infolge von Maschinenverkettungen ist die erneute Prüfung der EG-Konformität erforderlich.
11MSV = Maschinensicherheitsverordnung
Die Durchführung von Sicherheits-Checks bringt Restrisiken zum Vorschein und hilft ggf weitere sinnvolle Maßnahmen zu setzen. Systematische Gefährdungsanalysen zeigen die tatsächlichen Gefahrstellen Maschinen und Anlagen und legen technische sowie organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Risiko und Gefährdung fest.
Nicht nur zugekaufte Maschinen, sondern auch Eigenbaumaschinen und Anlagen unterliegen der MSV10 und werden einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen.
Mit Hilfe der Software „Safexpert“ werden systematisch sämtliche Anforderungen der Maschinenrichtlinie, umgesetzt in Österreich in der MSV12, geprüft und dokumentiert.
Nach Abschluss des Verfahrens wird das CE-Zeichen an der Maschine angebracht und die EG-Konformitätserklärung ausgestellt. Damit ist die Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen bestätigt.
Mit Hilfe der Software „Safexpert“ werden systematisch sämtliche Anforderungen der Maschinenrichtlinie, umgesetzt in Österreich in der MSV12, geprüft und dokumentiert.
Nach Abschluss des Verfahrens wird das CE-Zeichen an der Maschine angebracht und die EG-Konformitätserklärung ausgestellt. Damit ist die Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen bestätigt.
11MSV = Maschinensicherheitsverordnung
Ein wesentlicher Teil der technischen Dokumentation einer Maschine / Anlage besteht in der Durchführung einer Gefährdungs- und Risikoanalyse, die die möglichen Gefahren und Belastungen in allen Betriebszuständen wie Normal-betrieb, Service und Wartung sowie Störungssituationen einschließt.
Sämtliche Einflussfaktoren wie Material, physikalische und chemische Einflüsse und auch der Faktor „Mensch“ wird dabei berücksichtigt.
Sämtliche Einflussfaktoren wie Material, physikalische und chemische Einflüsse und auch der Faktor „Mensch“ wird dabei berücksichtigt.
Arbeitsmittel sind technische Einrichtungen, deren Verwendung grundsätzlich Gefahren mit sich bringen. Dies sind zB Gabelstapler, Hubglieder- und Sektionaltore, Krane und Anschlagmittel, tragbare und fahrbare Feuerlöscher, Druckbehälter, um nur einige wenige hier zu nennen.
In der AM-VO13 ist genau geregelt, welche Arbeitsmittel in welchem Intervall geprüft werden müssen.
Sämtliche prüfpflichtigen Arbeitsmittel werden in einer Übersicht dargestellt, aus der de jeweilige Prüfstatus ersichtlich ist.
In der AM-VO13 ist genau geregelt, welche Arbeitsmittel in welchem Intervall geprüft werden müssen.
Sämtliche prüfpflichtigen Arbeitsmittel werden in einer Übersicht dargestellt, aus der de jeweilige Prüfstatus ersichtlich ist.
13AM-VO = Arbeitsmittelverordnung
