Recht

Im Dschungel von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen auf EU-, Bunde- und Landesebene prüfen wir für Ihr Unternehmen, welche Rechtsänderungen relevant, nicht relevant oder vielleicht in Zukunft relevant sind.
Relevante Rechtsänderungen werden nachvollziehbar umgesetzt. Betroffene Abteilungen bekommen Detailinformationen, um Rechtsänderungen kompetent bewerten zu können.
Das Rechtsregister ist die zusammenfassende Darstellung aller Rechtsanforderungen in Form von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen auf EU-, Bundes- und Landesebene, jeweils unterteilt in relevant, in Zukunft relevant oder nicht relevant.
Die Organisation von Bescheiden und den darin enthaltenen Auflagen stellt manches Unternehmen vor eine große Hürde. Gerne organisieren wir Ihr Bescheidwesen und stellen fest, welche Auflagen in welchem Intervall umzusetzen sind.
Verschiedene Rechtsgrundlagen verlangen die wiederkehrende Überprüfung von bestimmten Arbeitsmitteln. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen einen Übersicht aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel und Einrichtungen und legen die Verantwortlichkeit und den Intervall fest.
Legal Compliance meint die „Einhaltung der Rechtsvorschriften“. Rechtssicherheit ist für einen Geschäftsführer ein elementares Bedürnis – haftet er doch aufgrund des Verbandsverantwortlichkeitengesetzes persönlich für Unfälle oder Schäden.

Um Rechtssicherheit zu haben, müssen 4 Bereiche erfüllt sein:

1. einen funktionierenden Rechtsänderungsdienst, sodass die Rechtsänderungen richtig identifiziert und in der Praxis sinnvoll umgesetzt werden

2. ein Bescheidwesen, in dem die Bescheide leicht auffindbar und den Anlagen zuordenbar sind und auch die Bescheidauflagen identifiziert und verantwortlichen Personen zugeordnet sind

3. eine Übersicht alle Prüfpflichten und prüfpflichtigen Arbeitsmittel mit entsprechenden Nachweisen über die durchgeführte Überprüfung und

4. die von verschiedenene Rechsbereichen geforderten sicherheitstechnischen Unterweisungen, die nachvollziehbar dokumentiert sein müssen.

Die GewO30 schreibt jedem Unternehmer in § 82b vor, dass mindestens alle 5 Jahre die Übereinstimmung der Bescheide mit der Betriebsanlage überprüft werden muss.
Erkannte Mängel müssen der Gewerbebehörde angezeigt werden.
Gerne führen wir für Sie diese komplette § 82b Überprüfung nach der GewO durch.

30GewO = Gewerbeordnung
Geht von einer Maschine oder Anlage eine Gefahr oder Belastung für Mensch oder Umwelt aus, ist die Maschine oder Anlage „genehmigungspflichtig“. Änderungen, Umbauten usw sind ebenfalls der Behörde anzuzeigen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorklärung von Behördenverfahren, speziell im Bereich der gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung und erstellen eine Projektbeschreibung, sodass das Ansuchen genehmigungsreif ist.