Arbeitnehmerschutz
Das ASchG1schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sogenannte Präventivdienste bestellen müssen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Dies sind Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner und zB Arbeitspsychologen.
Die Betreuung mehrerer Unternehmen aus verschiedenen Branchen stellt für das Unternehmen einen Mehrwert dar, da aufgrund einer breiten Erfahrung die rechtlichen Anforderungen wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Gerne übernehmen wird die Übertragung dieser Funktion und führen die Meldung an die zuständige Behörde durch.
1 ASchG = ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Systematische Analyse von Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren mit Erfassung sämtlicher mechanischer, physikalischer, chemischer, ergonomischer und biologischer Gefahren und Belastungen sowie Festlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Reduktion des Risikos.
Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen erfordert die Durchführung einer Mutterschutzevaluierung nach dem MSchG2.
Hier werden Einflüsse überprüft, die sich negativ auf werdende und stillende Mütter auswirken können.
Wir bauen die Durchführung der Mutterschutzevaluierung in die reguläre Evaluierung ein und halten die erforderlichen Maßnahmen in den SGD3 fest.
3 SGD = Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Hier werden Einflüsse überprüft, die sich negativ auf werdende und stillende Mütter auswirken können.
Wir bauen die Durchführung der Mutterschutzevaluierung in die reguläre Evaluierung ein und halten die erforderlichen Maßnahmen in den SGD3 fest.
2 MSchG = Mutterschutzgesetz
3 SGD = Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Ergonomisch richtig ausgeführte Arbeitsplätze ermöglichen, eine Tätigkeit langfristig ausüben zu können, ohne gesundheitliche Einschränkungen erfahren zu müssen. Hier gehört auch ein Raumklima dazu, welches nicht durch zB extreme Temperaturunterschiede noch durch Zugluft das Wohlbefinden am Arbeitsplatz einschränkt.
Neben den körperlichen Anforderungen sind es oft die länger andauernden psychischen Belastungen, die Menschen in ein „Burn-Out“ führen.
Die Evaluierung psychischer Belastungen untersucht die Ursachen dieser Belastungen in Arbeitsabläufen, Arbeitsprozessen auf allen Kommunikationsebenen und erarbeitet Lösungen, die die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen verbessern.
Die Evaluierung psychischer Belastungen untersucht die Ursachen dieser Belastungen in Arbeitsabläufen, Arbeitsprozessen auf allen Kommunikationsebenen und erarbeitet Lösungen, die die Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Anforderungen verbessern.
Die Gefahrstoffevaluierung untersucht systematisch sämtliche chemische Arbeitsstoffe und deren Verträglichkeit nach neuesten sicherheits- und umwelttechnischen Anforderungen.
Der Umgang mit Gefahrstoffen soll MitarbeiterInnen nicht krank machen. Ein genauer Check der Inhaltsstoffe und die Festlegung der tatsächlichen Exposition werden in einem „Gefahrstoffregister“ dokumentiert.
Der Umgang mit Gefahrstoffen soll MitarbeiterInnen nicht krank machen. Ein genauer Check der Inhaltsstoffe und die Festlegung der tatsächlichen Exposition werden in einem „Gefahrstoffregister“ dokumentiert.
Verschiedene Arbeitsstoffe bzw. deren gefährliche Inhaltsstoffe haben Grenzwerte (MAK4 , TRK5 , BAT6 ), die abhängig von der Expositionsdauer am Arbeitsplatz überprüft werden müssen.
5 TRK = technische Richtkonzentration
6 BAT = biologischer Arbeitsplatztoleranzwert
4 MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
5 TRK = technische Richtkonzentration
6 BAT = biologischer Arbeitsplatztoleranzwert
Die Arbeitsmittelevaluierung beschäftigt sich mit der Bewertung des für die Arbeit benötigten Equipments. In der AM-VO7 ist genau geregelt, welche Arbeitsmittel in welchem Intervall intern oder extern überprüft werden müssen, damit die korrekte Funktion und die Betriebssicherheit gewährleistet ist.
7 AM-VO = Arbeitsmittelverordnung
Die Ergebnisse der verschiedenen Evaluierungen werden zusammengefasst in sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (SGD), welche auch sehr gut für die Einführung neuer MitarbeiterInnen verwendet werden können.
Welche PSA8 muss unter welchen Arbeitsbedingungen verwendet werden. Sind die PSA richtig ausgewählt und werden sie verwendet? Die PSA-Verordnung gibt einen Leitfaden für die richtige Einstufung und Auswahl unter Einbeziehung der betroffenen Mitarbeiter.
8 PSA = persönliche Schutzausrüstung
Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen stellen nicht nur persönliches Leid für die betroffenen Menschen dar, sondern sind auch ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Systematische Unfallanalysen und die Erhebung sogenannte „Beinahe-Unfälle“ dienen zur Klärung von notwendigen und sinnvollen Maßnahmen, um weitere Unfälle zu verhindern.
Gut geschulte und unterwiesene MitarbeiterInnen erleiden deutliche weniger Unfälle. Unterweisungen sind inhaltlich und organisatorisch eindeutig nachvollziehbar und sind wertvolle Dokumente, falls es doch zu einem Schadensereignis kommt.
Wenig Arbeitstätigkeiten sind gesetzlich so genau und detailliert geregelt wie das „Begehen und Befahren von Behältern“. Die AAV9 regelt diese Tätigkeiten, die auch als „Einstiege in Gruben, Kanäle, Schächte usw“ bekannt sind, in den §§ 59 und 60. Neben dem technischen Equipment sind auch hier nachvollziehbare gründliche Sicherheitsschulungen unerlässlich.
Gerne übernehmen wir diese Schulungen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter über die Gefahr, die mit einem „Einstieg in einen Behälter“ verbunden sind.
Gerne übernehmen wir diese Schulungen und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter über die Gefahr, die mit einem „Einstieg in einen Behälter“ verbunden sind.
9 AAV = Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung