Chemie und Gift

Verschiedene chemische Arbeitsstoffe sind in der Giftliste geführt und dürfen nur bezogen, gelagert und verwendet werden, wenn im Unternehmen eine entsprechende „Giftbezugsbescheinigung“ aufliegt.
Der Bezug, die Lagerung und die Verwendung von Giften sind an bestimmte Auflagen geknüpft, die von der Behörde auch überprüft werden.
Gerne unterstützen wir Sie beim Bezug, bei der Lagerung und bei der Verwendung von Giften.
Die REACh-VO regelt die Registrierung, Einstufung und Analyse von chemischen Produkten und fordert verschiedene Maßnahmen, um chemische Arbeitsstoffe in den EU-Raum zu importieren.
Aufgrund einer Spezialausbildung durch die Wirtschaftskammer Österreich fungieren wir als REACh-Multiplikator und übernehmen diverse Klärungen und Registrierungen mit der europäischen Chemikalienagentur in Helsinki.

23REACh = Registration, Evaluation, Analysis of Chemical Products
Das Handling mit chemischen Arbeitsstoffen stellt viele Unternehmen vor große Hürden, weil u.A. das Chemikalienrecht in andere Rechtsbereiche wie z.B. die GewO24, das ASchG25 und das AWG26 greift und die Ausbildung im chemischen Bereich oft nicht vorhanden ist.
Gerne unterstützen wir Sie beim kompletten Chemikalienmanagement und bauen in Ihrem Unternehmen ein nachvollziehbares Chemikalienregister auf.

24GewO = Gewerbeordnung
25ASchG = ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
26AWG = Abfallwirschaftsgesetz
Die REACh-VO23 und die GHS-/CLP-VO28 regeln die Ausführung rechtskonformer und aussagekräftiger SDB. Unternehmen sind verpflichtet, sich um aktuelle SDB zu kümmern.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung und Bewertung dieser SDB.

23REACh = Registration, Evaluation, Analysis of Chemical Products
28GHS-/CLP-VO = Verordnung Globally Harmonized System of Classifikation, Labelling and Packaging
Wo werden im Unternehmen welche Gefahrstoffe in welcher Menge zulässig gelagert? Werden die Zusammenlagerungsverbote beachtet? Gibt es ein nach
vollziehbares Prozedere über die Einführung neuer Stoffe?
Gerne unterstützen wir Sie beim Aufbau eines nachvollziehbaren Chemikalienmanagements.
Verschiedene Rechtsmaterien verlangen für den Umgang mit Gefahrstoffen Schulungen und Unterweisungen. Diese Schulungen und Unterweisungen sind eine wesentliche Voraussetzung zur Gefahrenverhütung und der Umweltvorsorge.
Gerne arbeiten für Ihr Unternehmen Schulung- und Unterweisungspläne und führen bei Bedarf auch diese Schulungen nachvollziehbar durch.
Standort- oder abteilungsbezogen werden die Gefahrstoffe zusammenfassend dargestellt. Information über Gefahren, Erste-Hilfe-Maßnahmen sind im Notfall entscheidende Informationen.
Gerne erstellen wir die übersichtlich dargestellten Übersichten und Mappen.