Gefahrgut
Die Beförderung gefährlicher Güter ist weltweit reglementiert, in Österreich im GGBG29 in nationales Recht umgesetzt. Die Missachtung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften wird mit hohen Strafen geahndet.
Durch die Funktion des Gefahrgutbeauftragter bzw. EU-Sicherheitsberaters übernehmen wir sämtliche erforderlichen Klärungen und stellen sicher, dass die Rechtsanforderungen eingehalten werden.
Durch die Funktion des Gefahrgutbeauftragter bzw. EU-Sicherheitsberaters übernehmen wir sämtliche erforderlichen Klärungen und stellen sicher, dass die Rechtsanforderungen eingehalten werden.
29GGBG = Gefahrgutbeförderungsgesetz
Nicht jeder Transport gefährlicher Güter muss ein klassischer Gefahrguttransport sein.
Gerne erarbeiten wir für Sie die richtige Einstufung für den Transport gefährlicher Güter und erstellen das entsprechende ADR- oder RID-Beförderungspapiere für den Transport auf der Straße / Schiene.
Gerne erarbeiten wir für Sie die richtige Einstufung für den Transport gefährlicher Güter und erstellen das entsprechende ADR- oder RID-Beförderungspapiere für den Transport auf der Straße / Schiene.
Werden klassische Gefahrguttransporte durchgeführt, ist die stichprobenartige Kontrolle der Papiere der Gefahrgutlenker und auch der Ausrüstung der Gefahrgutfahrzeuge erforderlich.
Gerne übernehmen wir die Planung, Durchführung und Dokumentation dieser Kontrollen.
Gerne übernehmen wir die Planung, Durchführung und Dokumentation dieser Kontrollen.
Im einem Jahresbericht werden alle Ereignisse in Verbindung mit Gefahrguttransporten und Kontrollen dokumentiert.