Umweltschutz

Jedem Unternehmen steht es frei, einen Umweltbeauftragten zu bestellen. In dieser Funktion laufen die Fäden aus den Bereichen Abfall, Chemie, Umweltschutz, Gefahrgut, Brandschutz und Energie zusammen.
Was ist bei der richtigen und gefahrlosen Lagerung von verschiedenen Chemikalien zu beachten? Welche Mengen dürfen von welchen Stoff gelagert werden? Gerne klären wir diese oft komplexen Fragestellungen und bieten Lösungsvorschläge an.
Müssen gefährliche Stoffe wirklich eingesetzt werden oder gibt es vielleicht sinnvolle und praktikable Alternativen. Gerne unterstützen wir bei dem Prozess, gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche oder ungefährliche Stoffe zu ersetzen.
Die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Tätigkeiten, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen im Normalbetrieb, bei der Wartung und im Falle einer Störung stellt ein wesentliches Element eines Umweltmanagementsystems dar.
Als Ergebnis dieser Bewertung wird ein Umweltregister erstellt, in dem die verschiedenen Maßnahmen dargestellt sind, um negative Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen von Umweltaudits wird überprüft, inwieweit die verschiedenen Anforderungen an die Umwelt erfüllt werden. Dies sind einerseits praktische Begehungen des Betriebes und andererseits Überprüfungen der sinnvollen und erforderlichen Dokumente und Beschreibungen.
Der Umweltbericht stellt die Leistungen des Unternehmens im Umweltbereich dar.
Nach der EMAS-VO III ist die Umwelterklärung die Darstellung des Umweltmanagementsystems. Sie wird von einem akkreditierten Umweltgutachter validiert. Die validierte Umwelterklärung wird dann vom Umweltbundesamt geprüft und das Unternehmen wird in das „Standorteverzeichnis“ eingetragen.
Börsenotierte Unternehmen stellen ihre Umweltleistungen in einem sogenannten Nachhaltigkeitsbericht dar.